ESM – Kopfschuss für das Grundgesetz

30. Juni 2012


Den gestrigen Tag darf man getrost als traurigen historischen Tag bezeichnen, der nicht nur aus der allgemeinen Katerstimmung nach dem verlorenen Halbfinale bei der Fußball-EM herrührte. Etwas Ungeheuerliches ist passiert … 493 Abgeordnete setzten sich über die Grenzen des Grundgesetzes hinweg und stimmten dem sogenannten ESM Vertrag zu, welcher einem nicht parlamentarisch gewählten Gremium dauerhaft und unwiderruflich umfassende Entscheidungsrechte zu fiskalischen Belangen der Mitgliedsländer des ESM überträgt. Ich komme hinsichtlich der Einzelheiten zurück auf meinen Artikel “ESM und das Ende der Demokratie“, wo ich im Einzelnen schon am 28.02.2012 darstellte, was es mit diesem ESM Pakt auf sich hat. Wer es nicht glauben mag, was der ESM-Vertrag so alles  für “neckische Kleinigkeiten” in sich birgt, mag es gerne noch einmal hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums nachlesen. Nun, zur Ehrenrettung von Mitgliedern des Bundestages ist zu sagen, dass sich 106 Abgeordnete dem Ausverkaufsgebahren der gewissenlosen Mehrheit  nicht anschließen wollten, und mit Nein stimmten. Ihnen sei von hier aus mein Dank erklärt.   Die Linken verteidigen als einzige Fraktion im Bundestag geschlossen das Grundgesetz … wer hätte das gedacht? Der Rest  - mit Ausnahme einzelner Standhafter aus den anderen Fraktionen – ist einfach nur jämmerlich … sie haben uns verkauft und die Gewinner sind diejenigen, die überhaupt für das Schlamassel verantwortlich sind … die Großbanken und deren Hauptaktionäre. Dr. Peter Gauweiler … einer der wenigen Abtrünnigen in der CDU/CSU Fraktion des Bundestages spricht klare Worte zu ESM aus … das Parlament habe zu dem größten “Haftungsprojekt in der Geschichte der Bundesrepublik” nach dem Festzurren des ESM nichts mehr zu entscheiden. Der Bundesrat hat nach einer einzigartigen Schacherrunde zwischen Bund und Ländern in dessen Ergebnis sich der Bund befleißigte, den Ländern und Kommunen einige Knochen zu versprechen (Die Bundesregierung hatte  zugesagt, vorerst alle Strafzahlungen bei zu hoher Verschuldung von Ländern und Kommunen zu übernehmen. Zudem soll Geld für zusätzliche Kita-Plätze und für die Kita-Betriebskosten sowie für Eingliederungshilfen von Behinderten fließen … Quelle: MDR) dem ESM-Vertrag zugestimmt.
Eine Hoffnung bleibt: Beim Bundesverfassungsgericht sind zahlreiche Verfassungsklagen und Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz zum ESM-Vertrag eingegangen. Wie bereits zu lesen war, hat Bundespräsident Gauck erklärt, dass er den Vollzug der Ratifizierung des ESM Vertrages durch Unterzeichnung und Ausfertigung auf Bitten des Bundesverfassungsgerichtes verschiebe, um dem Gericht für eine sachgerechte Entscheidung und die Prüfung Zeit zu geben. Einstweilen kannst du dich mit einer der Verfassungsbeschwerden solidarisieren. Bitte folge dazu dem nachfolgenden Link: http://netzwerkvolksentscheid.de/esm-klage/ 

Nachtrag vom 02.07.2012:
Der Verein Mehr Demokratie vertritt 12.000 Kläger bei der ESM Verfassungsklage in Karlsruhe …. nun aber etwas ganz Merkwürdiges …. Prof. Dr. M. Huber Mitglied des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts war im Kuratorium von Mehr Demokratie e.V. tätig … nun ist er nicht mehr aufgeführt aber der Beweis ist hier bei webarchive.org zu finden …
http://web.archive.org/web/20110606064229/http://www.mehr-demokratie.de/kuratorium.html
 (Stand 06.06.2011)

Der Zweite Senat wird auch die anstehenden Klagen zum ESM pp. prüfen … siehe
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/esm114.html
Das ist ein wunderbares Einfallstor für die klassische Befangenheit … und möglicherweise holen die Verfechter von ESM dieses As nach einer Entscheidung des BVerfG gegen die Entscheidung des Bundestages und Bundesrates aus dem Ärmel … Herr Prof. Dr. M. Huber müsste sich umgehend für befangen erklären … ich habe bis dato nicht gelesen, dass er dies getan hätte … sowas nenne ich einen Trojaner … ein Bärendienst für die Demokratie ….
Mehr Demokratie sollte offenlegen, wer diesen Verein finanziert … die Verfassungsklage ist möglicherweise ein zahnloser Tiger… denn es ist sehr bedenklich, dass der genannte Verfassungsrichter im Kuratorium des Vereins saß und sich somit mindestens mittelbar an der Vorbereitung der Klage beteiligt hatte …. Richter mit so einer verantwortungsvollen Position sollten sich nicht mal den Schein parteiischen Verhaltens geben, um die Kläger nicht angreifbar zu machen.

Als Jurist kann ich nur sagen, dass es Regeln gibt, die man prozessrechtliche Vorschriften nennt … und selbst wenn man diese in den Wind schreibt … wie sieht denn so etwas aus, wenn in dem Kuratorium des Hauptklägers einer der Richter tätig gewesen war und das auch noch sehr öffentlichkeitswirksam … Prof. Dr. Huber muss sich für befangen erklären und der 2. Senat sollte gem. § 19 Abs. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz über die Befangenheit entscheiden. Alles andere wird durch die Medien zerissen. Wenn sich Prof. Dr. Huber nicht für befangen erklärt, müsste man unterstellen … die Sache der Kläger bevorzugen oder auch konterkarieren zu wollen … Unwissenheit mag ich einem so qualifizierten Juristen nicht unterschieben bzw. abnehmen! Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor schreibt in seinem Aufsatz “Befangeheit im Prozess” in der Zeitschrift für internationale Strafrechtsdogmatik Heft 5/2012 auf Seite 231 zum Rechtsbegriff “Befangenheit”:

“”Befangenheit“ wird in Rspr. und Lit. definiert als eine innere Haltung des Richters, die dessen Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit störend beeinflussen kann. Da sich ein solcher Zustand in der Regel nicht beweisen lässt, setzt eine Ablehnung nicht den Beweis voraus, dass ein Richter tatsächlich befangen ist. Ebenso wenig kommt es darauf an, ob er sich selbst für befangen hält, noch darauf, ob er Verständnis für Zweifel an seiner Unbefangenheit aufbringt. Erforderlich ist nach allen Verfahrensordnungen (lediglich) ein „Grund“, „der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen“; anders ausgedrückt: ein Verdacht der Befangenheit.”

Solch ein Misstrauen könnte schon deshalb gegeben sein, weil sich Prof. Dr. Huber im Verein Mehr Demokratie gerade mit den Themen befasste, die nunmehr mit der Verfassungsklage von Mehr Demokratie im konkreten Fall der ESM Vertragszustimmung von Bundestag und Bunderat angesprochen werden: Die Entscheidung der  eben genannten Gremien über verfassungsrelevante, mithin verfassungskonterkarierende völkerrechtliche Verträge ohne Volksentscheid.

Diese Broschüre des Kuratoriums von Mehr Demokratie beweist die Beteiligung von Prof. Dr. M. Huber (Seite 18)

Rechtlicher Hinweis:
Alle Bild- und Text-Informationen dienen lediglich der Berichterstattung und nicht der Verwertung im Sinne des Marken- und Urheberrechtes.

Das Plakat “DEM DEUTSCHEN VOLKE” gegen den ESM Fiskalpakt darf für eigene Darstellungen unter Nennung des Urhebers verwendet  werden.

 


Neues aus der Energiehexenkammer

21. Juni 2012
HV-Flashlight

HV-Flashlight

Ja neulich des nachts Torsten Schauer (Segelohrenbob), Klaus Lohfing-Blanke und ich in unserer Bastelkammer unterm Dach. Ein Haufen Arbeit hatten wir da hinter uns gebracht und Torsten hatte ein paar spannende Komponenten zusammengelötet. Nachfolgend seht ihr das Video. Torsten hatte angekündigt, dass es Detailinfos zum im Video zu sehenden VisionBlue Energiekonverter demnächst hier im Blog geben würde.  Hier wäre erst mal die Frage zu stellen, ob denn überhaupt jemand an diesen Detailinfos interessiert ist? Es stecken ein paar knifflige kleine Überraschungen in dem Ding, die man im Video nicht unbedingt erkennen kann. Wer das Video aufmerksam verfolgt, wird feststellen, dass im Bereich der zweiten Hälfte am Energiekonverter die Spulenkerne gezogen waren. Ab da konnte auch eine höhere Frequenz gemessen werden. Entgegen aller Spekulationen darf  ich versichern, wer es nicht glaubt soll Torsten fragen, dass die Spulen keinerlei Wärme entwickeln – im Gegenteil sich eher kühl anfühlen – so dass die Annahme, es handele sich um einen simplen Spannungswandler schon mal ausfällt. Torsten bermerkte übrigens zu dem Konverter, dass es sich bei diesem um einen wunderbar funktionierenden Frequenzgenerator handeln würde. Noch ein Wort für alle, die uns immer wieder mit irgendwelchen scharfen Worten angehen und meinen, wir würden Irgendjemandem Irgendwas beweisen müssen: Wir gehen an dieses Projekt mit Spaß, Humor und einem Schuss Neugier heran und lassen euch daran teilhaben. Ihr könnt es zur Kenntnis nehmen oder es sein lassen. Wir tun etwas und empfehlen allen Bildschirmanalytikern, es ebenfalls zu tun. Wir jedenfalls kommen unserem Ziel, Freie Energie mit einer einfachen Technologielösung zu konvertieren immer näher. Konstruktive Hinweise und Vorschläge sind nach wie vor willkommen.


Himmel

13. Juni 2012

Himmel

Schau ich in den Himmel,
wird mein Herz so frei,
ein Wolkenhauchgewimmel
so scheinbar einerlei.
Betracht ich ihn auf meine Weise,
Figuren plötzlich ziehn vorbei,
verfolg nun ihre Reise,
mir ist`s nicht einerlei.
Ein Himmel der uns offen steht
er lädt uns freundlichst ein,
zu schauen, was uns sonst entgeht,
so muss die Freiheit sein.

Foto & Lyrik: Jens Vogler


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