Plötzlich Oberbürgermeister

PL-OB250 Seit dem 21. Oktober 2009 sieht mein Tagesablauf etwas anders aus. Früher noch als rein theoretische Möglichkeit in weiter Ferne gesehen, ist es nun Realität: Ich bin Oberbürgermeister! Naja nicht gewählt, nur amtierend, aber doch mit (fast) allen Rechten und Pflichten wie ein gewählter Bürgermeister. Wie kann so was sein? fragt der eine oder andere Bekannte, dem ich davon erzähle. Nun, ich wohne in der Kreisstadt Burg in Sachsen-Anhalt mit ca. 25.000 Einwohnern (gemessen an den Einwohnern erscheint Burg zwar eher unbedeutend aber flächenmäßig ist Burg mit 164 Quadratkilometern größer als Bochum, Halle/Saale, das Fürstentum Liechtenstein oder die Insel Malta) und arbeite in der dortigen Stadtverwaltung. Bin eigentlich Rechts- und Ordnungsamtsleiter. Die Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt regelt, dass für Städte über 25.000 Einwohner die Funktionsbezeichnung des Chefs der Stadt Oberbürgermeister lautet. So wurde im Jahre 2005 der vormalige OB für 7 Jahre gewählt. Am 21.10.2009 nahm der Oberbürgermeister aber aus Gründen der Karrieregestaltung vom Ministerpräsidenten des Landes eine Ernennungsurkunde zum Staatssekretär im Justizministerium an und schwups war ich in seiner Funktion. Dieses etwas kuriose Ereignis basierte auf einer Wahl des Stadtrates (der sich aus den von den Einwohner gewählten Bürgern als Entscheidungsgremium regelmäßig zusammensetzt) im Dezember 2003, der mich damals zum Vertreter des Oberbürgermeisters bestimmte. Die Gemeindeordnung sieht nämlich vor, dass in Gemeinden, in denen kein Beigeordneter existiert, welcher normalerweise die Vertretung zu übernehmen hat, geeignete Bedienstete zum Stellvertreter des Bürgermeisters ernannt werden müssen. Der Gewählte schlüpft für den Fall der sog. Verhinderung des Bürgermeisters in dessen Rolle, hat also alle Rechte und Pflichten desselben. Da nun mein vormaliger Chef tatsächlich dauerhaft gegangen ist, die Stelle des Oberbürgermeisters derzeit vakant ist, bin ich amtierend Oberbürgermeister. Nun muss natürlich die Stelle wieder besetzt werden, denn eine Stadt in Sachsen-Anhalt dauerhaft ohne gewählten Bürgermeister, wäre ein rechtlich unzulässiger Zustand. Ich habe also mit der mir unterstellten Verwaltung und dem Stadtrat eine Wahl – die Wahl des Bürgermeisters – zu organisieren. Diese wird am 17. Januar 2010 stattfinden. Eventuell gibt es eine Stichwahl 14 Tage später. Wenn alles so läuft, wie ich mir das wünsche, ist an Aschermittwoch alles vorbei. Der neu gewählte Bürgermeister wird vereidigt und bekommt an jenen Tag den Schlüssel des Rathauses vom hiesigen Karnevalsvereins, welchen ich den Narren am 11.11. um 11.11 Uhr  als amtierender Oberbürgermeister übergeben werde, wieder zurück.

Ich habe nun die einmalige Gelegenheit, das Gefühl, ein Oberbürgermeister zu sein, fast vier Monate testen zu dürfen. Nach nunmehr 14 Tagen dauerhaft  in „Amt und Würden“ kann ich sagen, dass das nicht meine Welt ist. Bewerbung um diese Funktion für die Wahl? Nein danke! Ich bleibe bei meinen Leisten und damit mir selbst treu!

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